Gesetzliche Mindestlöhne sind ein Instrument zur Steuerung des Arbeitsmarktes im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Dies ist auch außerhalb der europäischen Länder der Fall, z. B. in den USA, Kanada und Japan. Nach dem WSI-Mindestlohnbericht 2024 verfügen innerhalb der EU 21 der 27 Mitgliedstaaten über einen branchenübergreifenden Mindestlohn, darunter Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg. Nur fünf Länder - Dänemark, Finnland, Schweden, Österreich, Italien - haben keinen branchenübergreifenden Mindestlohn, sondern tarifliche Löhne, die in den einzelnen Branchen festgelegt sind.1
Eine Analyse der bestehenden Mindestlöhne in der EU zeigt im Jahr 2025 drei große Gruppen: die der westlichen Länder sowie die der südlichen und östlichen Länder. Es gibt große Unterschiede, die Beträge liegen zwischen 15,25 € pro Stunde in Luxemburg und 3,32 € in Bulgarien.2
Die Spanne der Löhne verringert sich, wenn man den Begriff der Kaufkraft berücksichtigt und Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde legt. Bulgarien (5,48 € KKS) und Ungarn (6,15 € KKS) weisen aufgrund niedrigerer Preise deutlich höhere Werte auf, während sich bei Luxemburg und den Niederlanden (12,29 bzw. 12,26 € KKS) die relativ hohen Preise negativ auf die Kaufkraft auswirken. Die drei anderen Länder der Großregion liegen jedoch relativ nah beieinander (11,92 € KKS für Frankreich und Belgien, 11,81 € für Deutschland).
Der Kaitz-Index ermöglicht es, die relative Höhe des Mindestlohns in einem wirtschaftlichen Umfeld zu definieren und unterstreicht die Bedeutung nationaler Regelungen. Indem er den gesetzlichen Mindestlohn und den Medianlohn zueinander in Beziehung setzt, zeigt er sehr unterschiedliche Kaufkraftniveaus in den einzelnen Ländern auf.
Innerhalb der Europäischen Union schwankt der Kaitz-Index zwischen 42,3 % (Litauen) und 68,2 % (Portugal). Im Jahr 2025 überschreiten nur drei Länder die 60 % 3, die als Armutsquote gilt, das sind Portugal (68,2 %) Slowenien (63,0 %) und Frankreich (62,2 %). Luxemburg und Deutschland liegen darunter, und Belgien ist mit nur 48,3 % fast das Schlusslicht unter den EU-Ländern.
Im Herbst 2022 verabschiedeten das Europäische Parlament und anschließend der Rat einstimmig die Richtlinie 2022/2041 über angemessene Löhne in der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, d. h. bis zum 15. November 2024.
Die 2022 verabschiedete Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union musste von den Mitgliedstaaten bis spätestens 15. November 2024 umgesetzt werden. Die meisten Länder haben ihre Grundsätze inzwischen in ihr nationales Recht übernommen.
Am 11. November 2025 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union ein mit Spannung erwartetes Urteil zu dieser Richtlinie. Der Gerichtshof bestätigte ihre allgemeine Gültigkeit und wies den Antrag Dänemarks auf vollständige Aufhebung zurück.
Allerdings hat er einige der präskriptivsten Bestimmungen von Artikel 5 teilweise für nichtig erklärt, darunter:
In der Praxis bleibt das Grundgerüst der Richtlinie jedoch uneingeschränkt anwendbar:
Artikel 5 behält somit seinen allgemeinen Grundgedanken bei, lässt den Staaten jedoch einen größeren Ermessensspielraum, insbesondere bei der Festlegung ihrer Referenzindikatoren. Die in der europäischen Debatte häufig verwendeten Werte bleiben unverändert:
In den westeuropäischen Ländern tendiert man dazu, die Schwelle von 60 % des Medianlohns anzustreben, während mehrere osteuropäische Länder weiterhin das Kriterium von 50 % des Durchschnittslohns bevorzugen.
Nach dem Preisanstieg im Jahr 2023 waren die Jahre 2024 und 2025 von anhaltenden nominalen Erhöhungen der Mindestlöhne geprägt, die oft über der jüngsten Inflationsrate lagen. Der WSI betont, dass viele Mitgliedstaaten zum ersten Mal seit mehreren Jahren wieder einen realen Anstieg des Mindestlohns verzeichnen. Die OECD empfiehlt jedoch, regelmäßige Anpassungen beizubehalten, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer mit den niedrigsten Einkommen nachhaltig zu schützen.
Man unterscheidet verschiedene Anwendungsbereiche. Die durch den Mindestlohn festgelegte Untergrenze gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Branchen oder Berufe oder für bestimmte Zielgruppen (Jugendliche, Praktikanten, junge Menschen in Ausbildung).
Variable Bestimmung und Anpassung der Mindestlohnsätze
Auch bei der Festlegung und Erhöhung des Mindestlohns gibt es Unterschiede zwischen den Staaten. Thorsten Schulten4, Experte für Arbeitsrecht und Tarifverträge beim WSI, nennt drei globale Modelle:
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Quellen:
1 Vgl. Lübker, Malte / Schulten, Thorsten (2024): WSI-Mindestlohnbericht 2024: Reale Zugewinne durch die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie, Ausgabe 02/2024.
2 Vgl. Lübker, Malte / Schulten, Thorsten (2025): WSI-Mindestlohnbericht 2025. Neuorientierung der Mindestlohnpolitik führt zu realer Aufwertung, Februar 2025
3 Niedriglohnschwelle ebenfalls auf zwei Drittel des Medianlohns gemäß OECD-Definition festgelegt
4 Vgl. Schulten, Thorsten (2008): Die Entwicklung in Europa - Geht der Trend in Richtung gesetzliche Mindestlöhne? Vortrag Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) - Hans Böckler Stiftung im Rahmen der UNIA-Fachtagung "Gute Arbeit zu fairen Löhnen", Zürich 2008, S.4.
In Frankreich ist der Anteil der Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, nach wie vor hoch, wenn auch gegenüber 2023 rückläufig. Nach den neuesten Schätzungen der DARES1 erhielten am 1. Januar 2024 etwa 2,7 Millionen Arbeitnehmer, d. h. 14,6 % der Beschäftigten im privaten Sektor, den Mindestlohn. Bei den Arbeitnehmern, die den Mindestlohn erhalten, handelt es sich nach wie vor überwiegend um Frauen, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen2. Der Gastgewerbesektor ist nach wie vor der Sektor mit dem höchsten Anteil an Arbeitnehmern, die den Mindestlohn erhalten.
In Deutschland hat die allgemeine Lohnerhöhung in mehreren Branchen nach der Einführung des Mindestlohns von 12 € im Oktober 2022 den Anteil der Arbeitnehmer, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, verringert. Laut Destatis3 erhielten im April 2024 etwa 3,7 % der Arbeitnehmer den Mindestlohn von 12,41 €. Am stärksten betroffen sind nach wie vor das Gastgewerbe, der Einzelhandel, das Transport- und Logistikwesen sowie bestimmte Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens.
In Belgien schätzen der Conseil supérieur de l'emploi (Oberster Beschäftigungsrat) und der Conseil central de l'économie (Zentraler Wirtschaftsrat)den Anteil der Arbeitnehmer, die ausschließlich den RMMMG erhalten, auf der Grundlage der letzten verfügbaren konsolidierten Daten (2019) auf 2 % bis 3 %.4 Dieser niedrige Anteil lässt sich durch das Gewicht der branchenspezifischen Tarifverträge erklären, deren Mindestlöhne oft 15 % bis 30 % über dem branchenübergreifenden Mindestlohn liegen[5]. Bei den betroffenen Arbeitnehmern handelt es sich häufig um Teilzeitbeschäftigte, Zeitarbeitskräfte oder Beschäftigte im Einzelhandel.
In Luxemburg zeigen die neuesten vom STATEC veröffentlichten Strukturdaten, dass im Jahr 2022 etwa 15 % der Arbeitnehmer den sozialen Mindestlohn erhielten, davon 8,7 % im unqualifizierten SSM und 6,3 % im qualifizierten SSM.6 Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, sind in der Regel jünger und weniger erfahren und stark im Handel sowie, im Falle des Mindestlohns für ungelernte Arbeitskräfte, im Gastgewerbe vertreten.
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Quellen:
[1] DARES / INSEE, “Données sur le SMIC au 1ᵉʳ janvier 2024”, estimations consolidées. (Daten zum SMIC (Mindestlohn) zum 1. Januar 2024”, konsolidierte Schätzungen.)
[2] DARES, „Les salariés rémunérés au SMIC : profil et évolution”, données structurelles. (Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten: Profil und Entwicklung), Strukturdaten.
[3] Destatis, Statistisches Bundesamt, „Minimum wage earners – April 2024” (Mindestlohnempfänger – April 2024)
[4] Conseil supérieur de l’emploi / CCE „Rapport annuel – bas salaires” (Jahresbericht – Niedriglöhne), Daten von 2019.
[5] CCE, “Rapport sectoriel – niveaux salariaux et conventions collectives” (Branchenbericht – Lohnniveaus und Tarifverträge)
[6] STATEC Luxemburg, “Salaire social minimum – structure des bénéficiaires” (Sozialer Mindestlohn – Struktur der Begünstigten), Daten 2022.
Die durch den Mindestlohn festgelegte Untergrenze gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Branchen oder Berufe oder für bestimmte Zielgruppen (Jugendliche, Praktikanten, junge Menschen in Ausbildung).
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Anwendungsbereiche und Ausnahmen, die in den vier Ländern der Großregion bestehen:
Doppelte Erhöhung des Mindestlohns (RMMMG): Lohnindexierung und von den Sozialpartnern beschlossene Aufwertung
Der Mindestlohn wird in Belgien vom Nationalen Rat für Arbeit (Conseil National du Travail, CNT) in zwei Tarifverträgen festgelegt: dem Tarifvertrag Nr. 43 und dem Tarifvertrag Nr. 50. Der Tarifvertrag Nr. 43 gilt für Arbeitnehmer ab 18 Jahren, und der Tarifvertrag Nr. 50 gilt für Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Studierende, die einen altersabhängigen Prozentsatz des RMMMG erhalten.
In Belgien gibt es ein allgemeines Indexierungssystem für Löhne und Gehälter. Wenn der Gesundheitsindex (entspricht der Inflation abzüglich gesundheitsschädlicher Produkte wie Tabak) um mehr als 2% über dem vorherigen Leitindex liegt, werden die Löhne (einschließlich des RMMMG) automatisch um 2% erhöht. Dieser Mechanismus hat seit 2022 zu mehreren aufeinanderfolgenden Aufwertungen geführt.
Aufgrund der hohen Inflation wurden im Januar 2023, November 2023 und dann am 1. Januar 2025 Indexierungen vorgenommen, wodurch der RMMMG auf 12,57 € angehoben wurde. Zu dieser Indexierung kommt eine von den Sozialpartnern beschlossene strukturelle Erhöhung hinzu, die am 1. Februar 2025 in Kraft tritt und den Mindestlohn auf 12,83 € erhöht.
Diese Erhöhungen sind Teil der branchenübergreifenden Vereinbarung vom Juni 2021, die mehrere Anhebungen des RMMMG vorsieht: eine erste im April 2024, eine zweite im Februar 2025 und eine dritte im April 2026. All diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Kaufkraft der Arbeitnehmer mit den niedrigsten Einkommen vor dem Hintergrund eines anhaltenden Preisanstiegs zu stärken.
Starke Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland
Im Oktober 2022 hatte die Mindestlohnkommission eine starke Erhöhung des Mindestlohns beschlossen und diesen auf 12 € brutto pro Stunde festgesetzt, was einer Steigerung von 22,2 % gegenüber Januar 2022 entspricht. Dies war die stärkste Erhöhung des Mindestlohns seit seiner Einführung im Jahr 2015.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 € pro Stunde angehoben und soll im Jahr 2027 grundsätzlich 14,60 € erreichen.
Der tarifvertragliche Mindeststundensatz darf nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Die Tarifverhandlungen haben daher in vielen Branchen zu Lohnerhöhungen geführt. Auch einige Branchenmindestlöhne wurden angehoben, um nicht gerade auf dem Niveau des Mindestlohns zu liegen.
Eine doppelte Anpassung des Mindestlohns (SMIC) im Jahr 2023 aufgrund der Inflation
Vor dem Hintergrund einer hohen Inflation wurde der französische Mindestlohn (Salaire Minimum de Croissance, SMIC) im Jahr 2023 zweimal angehoben. Er wurde am 1. Januar 2023 um 1,81 % und am 1. Mai 2023 um 2,22 % angehoben, in Anwendung des gesetzlichen Mechanismus, der eine automatische Erhöhung vorsieht, sobald der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 2 % gestiegen ist. Nach Ansicht der Expertengruppe zum SMIC haben diese Anpassungen dazu beigetragen, die Kaufkraft der Arbeitnehmer, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, zu erhalten, was die Regierung dazu veranlasst hat, keine zusätzliche „Hilfsmaßnahme” zu gewähren. Die aufeinanderfolgenden Anpassungen haben jedoch dazu geführt, dass eine große Anzahl von tariflichen Mindestlöhnen nicht mehr konform sind.
Am 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn (SMIC) vor dem Hintergrund einer nachlassenden Inflation um 1,13 % angehoben. Anschließend wurde eine vorzeitige Anhebung beschlossen: Per Dekret vom 23. Oktober 2024 wurde der SMIC zum 1. November 2024 um 2 % angehoben, wodurch der Bruttostundenlohn auf 11,88 € und der Bruttomonatslohn auf 1.801,80 € stieg. Der garantierte Mindestlohn wurde zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls auf 4,22 € angehoben.
Zum 1. Januar 2025 wurde keine weitere Erhöhung vorgenommen: Der Mindestlohn bleibt aufgrund der bereits im November 2024 vorgenommenen vorzeitigen Anhebung bei 11,88 €. Der WSI-Bericht betont, dass Frankreich weiterhin einen streng an die Inflation gekoppelten Mindestlohn ohne diskretionäre Aufwertung beibehält. Die Experten empfehlen die Beibehaltung dieses Rahmens, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten und gleichzeitig die Vorhersehbarkeit für die Unternehmen zu gewährleisten.
Aufwertung des luxemburgischen Mindestlohns (SSM) vor dem Hintergrund der Inflation
In Luxemburg werden alle Löhne und Gehälter entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. Sobald dieser Index um mindestens 2,5 % steigt, wird eine Indexstufe ausgelöst: Löhne, Gehälter und Renten werden dann automatisch um 2,5 % erhöht.
Im Jahr 2023 gab es drei aufeinanderfolgende Erhöhungen. Eine erste Erhöhung um 3,2 % im Januar 2023 betraf alle Löhne, darunter den sozialen Mindestlohn (SSM) und den sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeitskräfte. Eine zweite Erhöhung erfolgte im April (+5 %), eine dritte im September (+2,5 %). Insgesamt stiegen die Löhne – einschließlich des Mindestlohns – im Jahr 2023 um etwa 10 %.
Die Indexierungen wurden anschließend fortgesetzt. Im Januar 2024 wurde eine neue Tranche angewendet, und der Indexierungsmechanismus funktionierte vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Inflation weiter. Am 1. Januar 2025 beträgt der unqualifizierte soziale Mindestlohn nun 15,25 € pro Stunde, womit Luxemburg in Bezug auf den nominalen Mindestlohn weiterhin an erster Stelle der Länder der Europäischen Union steht.
Tarifverträge sind rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Meist erfolgen diese Regelungen in Form von kollektiven Vereinbarungen, die Arbeitsbedingungen wie Entlohnung, Arbeitszeit und Urlaub sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen festlegen.
Nachstehend sind die Besonderheiten der vier Länder der Großregion aufgezeigt:
Tarifverträge sind schriftliche Vereinbarungen, die die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches ergänzen. Sie sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Sie regeln die individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Sozialpartner. In Belgien müssen Sie sich bei der Paritätischen Kommission Ihres Unternehmens (im Arbeitsvertrag angegeben) erkundigen, um den für Ihren Tätigkeitsbereich geltenden Tarifvertrag zu ermitteln.
In Belgien gibt es drei Kategorien von Tarifverträgen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Frontaliers Grand Est unter der Rubrik „Rémunération en Belgique" (Vergütung in Belgien).
Tarifverträge werden in Deutschland zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern geschlossen. Sie enthalten ausgehandelte Vereinbarungen über Arbeitszeit, Löhne und Urlaub.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, den Inhalt ihres Tarifvertrags zu kennen, um ihr Gehalt in voller Kenntnis der Sachlage aushandeln zu können. Dank des Günstigkeitsprinzips können die Tarifverträge einen Mindestlohn festlegen, der über dem bundesweiten Mindestlohn liegt, mit detaillierten Tabellen nach Qualifikation, Betriebszugehörigkeit oder Position. Weitere Vorteile wie Prämien können ebenfalls ausgehandelt werden.
Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche gelten, können auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden. Für andere Tarifverträge gibt es mehrere Möglichkeiten: Einsichtnahme auf der Website des Unternehmens, Anfrage bei der Gewerkschaft, beim Arbeitgeber, bei der Personalabteilung (die gesetzlich verpflichtet ist, die Arbeitnehmer zu informieren) oder beim Betriebsrat.
Tarifverträge sind besonders verbreitet im öffentlichen Dienst, in der Automobil-, Chemie- und Pharmaindustrie, in der Metall- und Elektrotechnik, im Baugewerbe, im Bank- und Versicherungswesen, im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Luftfahrt und im Handel.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Frontaliers Grand Est unter der Rubrik „Rémunération en Allemagne" (Vergütung in Deutschland).
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen zwei Parteien ausgehandelt wird: den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerverbänden. Er hat insbesondere zum Ziel, die Arbeitsbedingungen, Löhne, bezahlten Urlaub sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festzulegen. Diese Verträge können den gesetzlichen Mindestlohn ergänzen, indem sie höhere Vergütungen, Prämien oder zusätzliche Vorteile vorsehen. Es ist daher wichtig, dass Sie vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags Ihren geltenden Tarifvertrag konsultieren, um Ihre Rechte genau zu kennen.
In Frankreich gibt es für fast alle Branchen einen Tarifvertrag. Im Jahr 2025 wurden etwa 400 Texte erfasst, die insbesondere den Straßentransport, das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Einzelhandel abdecken. Sie können Ihren französischen Tarifvertrag über das offizielle Tool des französischen Arbeitsministeriums ermitteln. Bei Zweifel hinsichtlich des Tarifvertrags oder Ihrer Rechte haben, können Sie sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Abteilungen für Beschäftigung, Arbeit und Sozialleistungen auf Departements-Ebene (DDETS (Directions Départementales de l’Emploi, du Travail et des Solidarités) wenden. Wenn der Arbeitgeber die Bestimmungen des Tarifvertrags nicht einhält, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Arbeitsgericht (Conseil de prud’hommes) zu wenden, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Frontaliers Grand Est unter der Rubrik „Rémunération en France” (Vergütung in Frankreich).
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien: den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerverbänden. Er dient insbesondere dazu, die Arbeitsbedingungen, Löhne, bezahlten Urlaub sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festzulegen. Diese Verträge können den gesetzlichen Mindestlohn ergänzen, indem sie höhere Löhne, Prämien oder zusätzliche Vorteile vorsehen. Es ist daher wichtig, dass Sie vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags Ihren geltenden Tarifvertrag konsultieren, um Ihre Rechte genau zu kennen.
Im Jahr 2025 gibt es in Luxemburg etwa dreißig Branchentarifverträge, die insbesondere Branchen wie das Baugewerbe, das Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Cafés), den Finanzsektor, den Handel, das Versicherungswesen und die Reinigungsbranche abdecken. Einige Branchen haben keinen Tarifvertrag und unterliegen ausschließlich dem luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch.
Die luxemburgischen Tarifverträge können auf der offiziellen Website des Arbeitsministeriums oder über das Portal Legilux eingesehen werden, auf dem die allgemeinverbindlichen Tarifverträge veröffentlicht werden. Ihr Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, Sie über den für Ihren Vertrag geltenden Tarifvertrag zu informieren.
Bei Fragen zum Tarifvertrag oder zu Ihren Rechten können Sie sich an die luxemburgische Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde (ITM) oder die Arbeitnehmerkammer (CSL) wenden. Wenn der Arbeitgeber die Bestimmungen des Tarifvertrags nicht einhält, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Frontaliers Grand Est unter der Rubrik „Rémunération au Luxembourg” (Vergütung in Luxemburg).