Schulabbrecher

Die Europäische Union definiert Schulabbrecher als Personen zwischen 18 und 24 Jahren, die das Ausbildungssystem bestenfalls während der Sekundarstufe II verlassen haben, d.h. ohne ein Abschlusszeugnis erhalten zu haben sowie Jugendliche, die weder ein Studium noch eine Ausbildung absolvieren.

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