Das tägliche Pendeln über nationale Grenzen wurde durch den europäischen Einigungsprozess deutlich erleichtert: Infolge der Regelungen zur Freizügigkeit der Arbeitskräfte konnte sich die Großregion seit den 1970er Jahren zu einem beispielgebenden grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt entwickeln und spätestens seit den 1980er Jahren wächst die Zahl der Grenzgänger kontinuierlich an.

Auch wurde auf europäischer Ebene im Jahr 1971 eine einheitliche Definition des ‚Grenzgängers‘ geschaffen: Nach EU-Gemeinschaftsrecht sind unter Grenzgängern solche Arbeitnehmer und Selbständige zu verstehen, die in einem Mitgliedstaat arbeiten und in einem anderen wohnen, in den sie in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal wöchentlich, zurückkehren1. Seit der 80er-Jahren ist die Grenzgängerzahl innerhalb der Großregion kontinuierlich gestiegen, sodass deren grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu den wichtigsten Europas zählt.

1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer