Arbeitsuchende

Arbeitsuchend nach den verschiedenen nationalen Systemen.

Rheinland-Pfalz und Saarland

Ausgewiesen sind die registrierten Arbeitslosen. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen wird von der Bundesagentur für Arbeit ermittelt. Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkt-politik gelten nicht als arbeitslos.

Arbeitslose: Zu den Arbeitslosen im Sinne des Sozialgesetzbuches III (SGB III) zählen alle Arbeitsuchenden, die:

     - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,

     - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen und

     - dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,

     - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,

     - nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,

     - sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53 a Abs.1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung.

Arbeitssuchend ist, wer

     - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht,

     - sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet hat,

     - die angestrebte Tätigkeit ausüben kann und darf.

Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben (§ 15 SGB III).

Rechtskreis SGB III: Arbeitslose, die bei einer Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Rechtskreis SGB II: Arbeitslose, die bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeldet sind.


Lothringen

Arbeitssuchende Kategorie A, B und C:

Die Kategorien Arbeitsuchende, die in den Statistiktabellen (unten) verwendet werden, sind die Kategorien A, B und C, welche die Arbeitsuchenden umfassen, die dazu angehalten sind, aktiv nach Arbeit zu suchen und die im Laufe des Monats eine „begrenzte“ Tätigkeit“ ausgeübt haben können:

     - Kategorie A: Arbeitsuchende, die dazu angehalten sind, aktiv nach Arbeit zu suchen und arbeitslos sind;

     - Kategorie B: Arbeitsuchende, die dazu angehalten sind, aktiv nach Arbeit zu suchen und arbeitslos sind und für kurze Zeit eine begrenzte Tätigkeit ausgeübt haben (das heißt höchstens 78 Stunden in einem Monat);

     - Kategorie C: Arbeitsuchende, die dazu angehalten sind, aktiv nach Arbeit zu suchen und arbeitslos sind und für lange Zeit eine begrenzte Tätigkeit ausgeübt haben (das heißt höchstens 78 Stunden in einem Monat);

Arbeitssuchende Kategorie D und E:

Pôle emploi verwendet außerdem andere Kategorien für Arbeitsuchende, die nicht zu aktiver Arbeitssuche angehalten sind (Kategorien D und E):

     - Kategorie D: Arbeitsuchende, die nicht zur aktiven Arbeitssuche angehalten sind (aufgrund eines Praktikums, einer Schulung, einer Krankheit…) und arbeitslos sind;

     - Kategorie E: Arbeitsuchende, die nicht zur aktiven Arbeitssuche angehalten sind und einer Beschäftigung nachgehen (zum Beispiel Personen, deren Arbeitsverhältnis staatlich gefördert wird).


Luxembourg

Die Arbeitslosenzahl stellt die Anzahl an nicht vermittelten Arbeitsuchenden dar, die bei der ADEM (Arbeitsverwaltung) registriert sind.

Es handelt sich hierbei um Personen ohne Beschäftigung, die auf nationalem Territorium wohnhaft sind und für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, auf der Suche nach einer geeigneten Stelle sind und nicht an einer Beschäftigungsmaßnahme teilnehmen, mit oder ohne Unterstützung, und welche die Auflagen der Arbeitsverwaltung ADEM erfüllt haben. Außerdem dürfen sie zum Zeitpunkt der statistischen Erhebung nicht seit mehr als 7 Tagen krankgeschrieben sein oder sich in Mutterschutz befinden (Definitionsänderung von Januar 2012, mit rückwirkenden Datenrevisionen bis Januar 2006).


Wallonien und DG Belgien

Die Kategorie der nicht beschäftigten Arbeitsuchenden (DEI) umfasst Personen ohne Beschäftigung, die auf der Suche nach einer Stelle sind, unmittelbar für eine Beschäftigung zur Verfügung stehen und bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung (Wallonie: FOREM oder ADG) gemeldet sind. Sie umfasst:

     - Die Arbeitsuchenden, die Arbeitslosengeld beantragen („demandeurs d’emploi demandeurs d’allocations (DEDA)“; dies sind Arbeitslose, die nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind und Arbeitslosenhilfe erhalten (in vollem Umfang oder auf Basis einer gewollten Zeitarbeit) oder Unterstützung für die berufliche Wiedereingliederung erhalten und als Arbeitsuchende gemeldet sind;

     - Junge Leute, die ein Praktikum für die berufliche Eingliederung am Ende des Studiums machen, die als Arbeitsuchende ohne Unterstützung angesehen werden. Anzumerken ist hier, dass junge Leute, die sich für einen Studentenjob anmelden, seit 2007 nicht mehr als nicht beschäftigte Arbeitsuchende angesehen werden und dass seit dem 1. Januar 2012 das Warte-Praktikum in ein Praktikum für die berufliche Eingliederung umgewandelt wurde;

     - Die anderen, die zwangsweise gemeldet und vorübergehend von der Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen sind und Arbeit-suchende, die vom Centre Public d’Action Sociale (C.P.A.S) unterstützt werden;

     - Frei angemeldete Arbeitsuchende ohne Beschäftigung sind Personen auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, die jedoch die Dienste der öffentlichen Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen können.

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