NEWSLETTER - Mai 2022

Im Jahr 2021 verzeichnet der Sektor „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ in Luxemburg den größten Beschäftigungszuwachs

Im Jahr 2021 verzeichnet der Sektor „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ in Luxemburg den größten Beschäftigungszuwachs

 

Unter allen Wirtschaftszweigen verzeichnet der Bereich „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, der auch den Bereich der Leiharbeit beinhaltet, in Luxemburg zwischen 2020 und 2021 den höchsten Anstieg der Beschäftigtenzahl, sowohl absolut (+ 5.990) als auch relativ (+ 21,9%). Dieser Anstieg steht im Gegensatz zu dem erheblichen Rückgang zwischen 2019 und 2020 (- 5.370 Beschäftigte) vor dem Hintergrund der ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 und der damit verbundenen Verlangsamung des Produktionsapparats. Diese Entwicklungen zeigen sehr gut den Mechanismus, der die Wirtschaftslage und die Dynamik dieses Sektors miteinander verbindet. Dieses Phänomen ist jedoch nicht auf das Großherzogtum beschränkt, denn in allen Teilregionen der Großregion verzeichnete die Leiharbeitsbranche ähnliche Entwicklungen.

In Luxemburg stellen die Grenzgänger, die in diesem Sektor beschäftigt sind, den größten Anteil (56,5% im Jahr 2021) dar, wie auch in anderen Sektoren wie z.B. dem verarbeitenden Gewerbe. Unter den Grenzgängerströmen stellen die aus Frankreich stammenden Grenzgänger im Jahr 2021 mehr als 77% der Beschäftigten, d. h. 14.550 Arbeitnehmer. Dies ist besonders auffallend, da die Grenzgänger aus Belgien und Deutschland nur 14,8 bzw. 8,0% ausmachen. Im Verlauf der Pandemie sind es also die französischen Grenzgänger, die die höchsten Entwicklungen verzeichnen - zwischen 2019 und 2020 geht ihre Zahl um 3.260 Personen zurück und zwischen 2020 und 2021 steigt diese um 3.490.

Trotz der scheinbar guten wirtschaftlichen Lage, die mit der Erholung der Wirtschaft einhergeht und die sich unter anderem in der steigenden Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche widerspiegelt, darf die anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit in den Teilregionen der Großregion nicht vergessen werden (siehe IBA·OIE-Newsletter vom März 2022).