Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger (LFS)

Personen im Alter von 18-24 Jahren, die sich nicht oder nicht mehr in (Aus-) Bildung oder Weiterbildung befinden und nicht über einen Abschluss des Sekundarbereichs II verfügen.

Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der höchste erreichte Grad der allgemeinen oder beruflichen Bildung entspricht ISCED 0, 1, 2 oder 3c, und die Befragten dürfen in den vier Wochen vor der Erhebung an keiner Maßnahme der allgemeinen oder beruflichen Bildung teilgenommen haben (Zähler). Ebenfalls nicht als Schulabbrecher gelten junge Menschen, die die Schule zwar vorzeitig verlassen haben, dann aber den Sekundarabschluss II vor ihrem 25. Geburtstag nachholen (Vgl. Europäische Kommission: MEMO/11/52 Schulabbruch in Europa – Fragen und Antworten, 31.01.2011). Der Nenner besteht aus der Gesamtbevölkerung der gleichen Altersgruppe.

Die nationalen Definitionen und Konzepte zum vorzeitigen Verlassen des Bildungssystems und Schul- und Ausbildungsabbruch sind jedoch je nach Land unterschiedlich; beispielsweise endet die Schulpflicht nicht in allen Ländern im selben Alter: die Spanne reicht von 15 bis 18 Jahren (Vgl. CEDEFOP: Junge Menschen in der (beruflichen) Bildung halten: Funktionierende Konzepte, Kurzbericht Dezember 2013, S. 1).

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